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Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für Schulen und Kindergärten?

Schulen und Kindergärten fallen unter §36 des Infektionsschutzgesetzes (InfSG). Sie sind verpflichtet, einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan zu führen und Reinigung sowie Desinfektion gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) durchzuführen. CleanFix Service orientiert seinen Einsatz direkt an diesem Hygieneplan und unterstützt Ihre Einrichtung bei der Umsetzung.

By |2026-07-06T09:05:12+00:0006.07.2026||0 Comments

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