AGB
Stand: Mai 2026
Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Sie sind verbindlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
1.2 Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder mit Annahmefrist versehen. Bestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
Art und Umfang der Leistungen
2.1 Gebäudeinnenreinigung: Reinigung und Pflege von Bodenbelägen, Decken, Wänden, Heizkörpern, sanitären Anlagen und Raumausstattung als:
- Unterhaltsreinigung (regelmäßig zur Erhaltung von Sauberkeit und Hygiene)
- Grundreinigung (gründliche Reinigung hartnäckigen Schmutzes)
2.2 Glasreinigung: Verglasungen sowie ergänzend Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen, Zargen, Falze und Blenden.
2.3 Baureinigung: Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neu- und Umbauten sowie nach Renovierungen während der Bauzeit oder zur Fertigstellung.
2.4 Bauschlussreinigung: Staubfreie, schleierfreie, wasserfleckenfreie Reinigung mit Beseitigung von Flecken, Schutzfolien, Markierungen und Behandlung mit Pflegemittel.
2.5 Industriereinigung: Reinigung von Anlagen und Einrichtungen in Produktions- und Lagerbereichen.
Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt unentgeltlich zur Verfügung:
- Räume für Organisation, Unterbringung von Reinigungsmitteln, Geräten und Aufenthalt des Personals
- Kaltes und warmes Wasser
- Elektrische Energie mit DIN-normengerechten Anschlüssen
3.2 Der Auftraggeber gewährt freien Zugang zu den zu reinigenden Räumen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und trifft erforderliche organisatorische und bauliche Maßnahmen. Dies umfasst Auf- und Zuschließen sowie Einhaltung von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
3.3 Der Auftraggeber kann Leistungen unmittelbar nach Ausführung überprüfen. Beanstandungen müssen dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, nach Möglichkeit unter Beifügung eines Fotos. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung.
Abnahme
4.1 Wegen der Besonderheiten des Reinigungsgewerbes tritt an Stelle der Abnahme die Vollendung der Reinigungsleistung. Der Werklohnanspruch wird mit Beendigung der Leistung fällig.
4.2 Bei sonstigen Werkleistungen erfolgt die Abnahme unverzüglich nach Fertigkeitsmitteilung. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei berechtigten Mängelbeanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt.
Abwerbeverbot / Vertragsstrafe
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vereinbarung und zwei Jahre danach keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder zur Kündigung zu bewegen. Dies gilt für alle Mitarbeiter und umfasst direkte wie indirekte Anwerbeversuche.
5.2 Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro pro abgeworbenem Mitarbeiter zu zahlen, ohne Beeinträchtigung weiterer Schadensersatzansprüche.
5.3 Das Verbot gilt nicht für Mitarbeiter, die sich eigeninitiativ bewerben.
5.4 Der Auftraggeber sichert die Einhaltung durch Mitarbeiter und verbundene Unternehmen zu und informiert diese entsprechend.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
An erstellten Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und Berechnungen stehen die Urheberrechte, insbesondere alle Nutzungs-, Verwendungs-, Weitergabe- und Veröffentlichungsrechte, dem Auftragnehmer zu. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Aufrechnung
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Zahlungsbedingungen
Pauschalierte monatliche Leistungen sind zum Monatsende fällig. Einmalige und Sonderleistungen werden nach Abschluss berechnet. Sämtliche Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Skonti werden nicht anerkannt. Bei Verzug werden Zinsen nach § 288 BGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet.
Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält das Eigentum an gelieferter Ware bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
