Ein Ansprechpartner. Alles aus einer Hand.
Objektservice & Winterdienst,
der nie aussetzt.
Regelmäßige Unterhaltsreinigung, gepflegte Außenanlagen und schneller Winterdienst aus einer Hand. Für Gewerbeobjekte, Wohnanlagen und Bürogebäude in der Region.
Streupflicht verletzt.
Wer zahlt?
Eigentümer und Hausverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und Eingänge bei Schnee und Eis rechtzeitig zu räumen und zu streuen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet persönlich für alle Folgeschäden.
Mit einem schriftlichen Winterdienstvertrag übertragen Sie die Streupflicht auf uns. Sie sind aus der direkten Haftung raus.
Jeder Einsatz wird protokolliert: Uhrzeit, Maßnahme, geräumte Fläche. Im Schadensfall haben Sie den Nachweis.
Wir sind vor 7 Uhr morgens aktiv. Ihre Wege sind frei, bevor der erste Mieter oder Kunde das Gebäude betritt.
Leistungsübersicht
Objektservice & Winterdienst.
Alles aus einer Hand.
Gepflegte Objekte, die einen guten Eindruck machen.
Regelmäßige Reinigung von Gemeinschaftsflächen, Treppenhäusern, Außenanlagen und Glasflächen für ein sauberes Erscheinungsbild.
Freie Wege. Auch wenn es schneit.
Schnelle Reaktionszeiten, verlässliche Bereitschaft und lückenlose Dokumentation für Ihren Haftungsschutz.
Was Eigentümer und
Verwalter fragen.
