Immer dann, wenn ein besonderes Ereignis oder eine objektspezifische Anforderung vorliegt: nach Bauarbeiten, bei Schäden durch Brand oder Wasser, bei Schimmelbefall oder wenn spezielle Ausrüstung oder Qualifikation nötig ist. Sonderreinigungen sind anlassbezogen — keine Routinemaßnahme.

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