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Was schreibt §36 InfSG für Pflegeheime konkret vor?

§36 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet stationäre Pflegeeinrichtungen, einen auf die Einrichtung zugeschnittenen Hygieneplan zu erstellen und seine Umsetzung regelmäßig sicherzustellen. Darin geregelt sind unter anderem Reinigung und Desinfektion von Flächen, Umgang mit Wäsche und Abfall sowie Personalschutz. CleanFix Service orientiert seinen Einsatz direkt an diesem Plan.

By |2026-07-02T13:03:06+00:0002.07.2026||0 Comments

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